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forensischer Psychiater


mein Angebot:

Erstattung psychiatrischer Gutachten für Zivilgerichte.

Beratung von Rechtsanwälten bei psychiatrischen Fragestellungen.

 

Als Rechtsanwalt fragen Sie sich, ob Sie für für Ihren Mandanten die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens beantragen sollten.

Ihnen liegt ein psychiatrisches Gutachten vor und Sie haben Fragen dazu.

Sie sind mit dem Ergebnis einer Begutachtung nicht einverstanden und würden gern wissen, ob das Gutachten angreifbar ist.

In solchen Fällen könnten Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen.

Schicken Sie mir eine e-mail mit Ihren Fragen - Ich sage Ihnen kostenfrei, ob ich etwas für Sie tun kann.
Falls ich Ihnen behilflich sein kann, teile ich Ihnen mit, worin meine Hilfe bestehen könnte, welche Informationen und welchen Zeitrahmen ich benötige und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Den entsprechenden Auftrag erteilen Sie mir dann per Post. Das Ergebnis meiner Tätigkeit erhalten Sie ebenfalls schriftlich mit meiner Unterschrift - es sei denn, die Sache ist mit einer online-Beratung zu erledigen.   

Gutachten zu Fragen der Schuldfähigkeit und der medizinischen Voraussetzungen für eine Unterbringung im Maßregelvollzug erstatte ich in Ihrem Auftrag nicht, sondern nur im Auftrag von Strafgerichten (dies ist meine hauptberufliche Dienstaufgabe).
Für Sie kann ich lediglich die Erstattung von Plausibilitätsgutachten anbieten.

Haben Sie Interesse?
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nervenarzt@forensischer-psychiater.de
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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