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eine kleine

Psycho-Titel-Kunde

kennen Sie die Unterschiede zwischen einem Psychiater, einem Nervenarzt, einem Psychologen, einem Psychoanalytiker und einem Psychotherapeuten? (dies sind nur die wichtigsten Bezeichnungen, die Liste könnte verlängert werden)

Selbst den Auftraggebern von Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit oder der Prognose sind die Unterschiede der Qualifikationen von Psycho-Sachverständigen nicht immer klar. Bei der Auswahl des Sachverständigen spielt der Gesichtspunkt der Qualifikation bisweilen eine untergeordnete Rolle. Das schafft Angriffspunkte.

Psychologe - Arzt

Der grundsätzliche Unterschied liegt zunächst in der Ausbildung, im Studium.

Der Psychologe hat Psychologie studiert und ist damit Diplom-Psychologe. Im Falle einer Promotion ist er Dr. phil..

Der Psychiater, der Nervenarzt oder auch der Neurologe hat Medizin studiert, ist im Falle einer Promotion Dr. med., aber noch lange nicht Psychiater, Nervenarzt usw.. Er ist erst einmal Arzt (hat dafür auch bereits 1 Jahr als Arzt im Praktikum gearbeitet) und muss dann noch seine Facharztweiterbildung machen.

Der Psychologe ist also vergleichbar mit dem Arzt.
Würden Sie einen Arzt als Sachverständigen akzeptieren?

Der Arzt ist Kraft seiner Ausbildung befähigt und zuständig dafür, Diagnosen zu stellen, also Krankheiten festzustellen oder auszuschließen (auch wenn er noch keine Weiterbildung zum Erwerb einer Gebietsbezeichnung absolviert hat).
Der Psychologe kann testpsychologisch oder durch ein Explorationsgespräch Abweichungen von einer Durchschnittsnorm feststellen.
Damit ist noch nichts über die Ursache von Normabweichungen ausgesagt und keine Aussage über Gesundheit und Krankheit gemacht.

Also: die Frage nach dem Krankheitswert einer Störung, einer Persönlichkeitsstörung, kann der Psychologe nicht beantworten. Dazu ist er nicht ausgebildet.

Beide, der Psychologe wie auch der Arzt, haben in ihrem Studium keine Gutachten erstellt, haben also aufgrund ihres Studium noch keine Gutachterpraxis.

Psychiater, Nervenarzt, der “Arzt für ...”
(der “Facharzt”)

Der Arzt hat durch sein Studium die Qualifikation dazu erworben, eine Weiterbildung für eine Gebietsbezeichnung durchzuführen. Diese Weiterbildung ist quasi Nebenprodukt der ärztlichen Berufsausübung auf einem Gebiet, zum Beispiel der Tätigkeit als Stationsarzt in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Nach mehrjähriger Tätigkeit auf verschiedenen Abteilungen (beispielsweise Akutstation, Chronikerstation, oder in der forensischen Psychiatrie) unter verschiedenen zur Weiterbildung ermächtigten Chefärzten kann dann die Gebietsbezeichnung Psychiatrie erworben werden.
Zum Erwerb einer Gebietsbezeichung ist nach der Weiterbildungsordnung auch die Erstattung einer bestimmten Anzahl von Gutachten vorgeschrieben.

Die Führung der Gebietsbezeichnung Psychiatrie, oder Nervenarzt, oder Arzt für Neurologie und Psychiatrie, lässt den Schluss darauf zu zu, dass dieser Arzt Erfahrungen im Umgang mit psychisch Kranken hat und auch schon Gutachten erstellt hat.
Der “Facharzt” (Gebietsarzt), der Arzt mit der Gebietsbezeichung Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie (=Nervenarzt) kann kraft seiner Weiterbildung  psychiatrische Fachgutachten erstatten.

merke:
der Arzt darf nur Bezeichnungen führen, die von der Ärztekammer definiert sind. Die Bezeichnung Forensischer Psychiater oder forensische Psychiatrie sind nicht führbar. Deshalb muss der Autor dieser site anonym bleiben, sonst könnte die zuständige Ärztekammer ihm vorwerfen, gegen das Arztrecht verstoßen zu haben.

Der Arzt kann ein ärztliches Gutachten erstatten, der Psychologe ein psychologisches Gutachten.

Psychotherapeut, Psychoanalytiker

Diese Bezeichnungen können von Ärzten und von Psychologen erworben werden. Beide Berufsgruppen können diese Weiterbildungen berufsbegleitend an privatrechtlich organisierten Instituten bzw. Gesellschaften absolvieren, die jeweils bestimmte Schulrichtungen vertreten. Bei Begutachtungen wenig genutzt werden tiefenpsychologisch und psychoanalytische Qualifikationen.

Unterschied Psychologe-Psychoanalytiker

Der Psychologe betreibt Bewusstseinspsychologie.
Der
Psychoanalytiker (= Psychologe oder Arzt, allerdings beide mit psychoanalytischer Zusatzweiterbildung) kann Aussagen über unbewusste Motivationen machen.
Das hat für die Schuldfähigkeitsbegutachtung keine Bedeutung. Unbewusste Motive können wichtig sein für Falschbeschuldigungen. Das wird kaum beachtet.
Bei Glaubhaftigkeitsgutachten (z.B. bei Opferbegutachtungen von sexuellem Missbrauch usw.) sollte in Zukunft mehr als bisher auf unbewusste Motive geachtet werden.


Wie kann der Laie die Qualifikation des Sachverständigen erkennen?

1. Der Kopf des Gutachtens, der Verfasser

Dr. med. Kopf: Arzt ohne Gebietsbezeichnung
Dr. med. Kopf, Nervenarzt: Arzt mit Gebietsbezeichnung Nervenarzt (=Neurologie und Psychiatrie)
Dr. Ehrlich: Arzt, der das “med.” weggelassen hat oder auch Psychologe, der das “phil.” weggelassen hat.
Prof. Dr. med. Kranich, Chefarzt der ...: Arzt, dessen fachliche Qualifikation (zunächst) unklar bleibt.
Herbert Freund, Arzt für Psychiatrie: Arzt mit Gebietsbezeichnung (ohne Promotion)

2. Die Überschrift des Gutachtens

Psychiatrisches Fachgutachten: Der Verfasser führt die Gebietsbezeichnung Psychiatrie
Gutachten: die Qualifikation bleibt unklar
z.B. oft in Verbindung mit der Fragestellung: Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit, oder Schuldfähigkeitsgutachten usw.
wird die Fragestellung in den Vordergrund gestellt, soll möglicherweise die geringe Qualifikation des Sachverständigen vertuscht werden.

3. Die Unterschrift

spätestens aus der Unterschrift (Absenderstempel) sollte die Qualifikation eindeutig hervorgehen. Dies ist die letzte Möglichkeit des Sachverständigen, seine Qualifikation zu offenbaren oder zu verbergen.


Problem:
die an der Aus- und Weiterbildung gemessene Qualifikation ist nicht das einzige Gütekriterium. Ein sehr beliebtes und schwerer überprüfbares Kriterium ist die Erfahrung des Sachverständigen.
Geringe Qualifikation des Sachverständigen läßt keinen eindeutigen Rückschluss auf die Güte des Gutachtens zu.
Der hochqulifizierte Arzt kann ein schlechtes Gutachten abgeben (in sich widersprüchlich), während der gering qualifizierte Gutachter ein schlüssiges Gutachten abliefern kann.

Aber:
geringe formale Qualifikation lässt Raum für “Ober”gutachten. Begründung: der besser oder anders qualifizierte Sachverständige verfügt über bessere oder andere Erkenntnismittel.

 
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