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Ehefrau erstochen

Jugendliche schlagen Mann am S-Bahnhof Alexanderplatz bewusstlos
Montag, 12. Dezember 2011

Ein Mann ist am S-Bahnhof Alexanderplatz von Jugendlichen schwer am Kopf verletzt worden. Der 46-Jährige musste im Krankenhaus operiert werden. Er war aus einer Gruppe von vier Jugendlichen heraus nach einer Zigarette gefragt worden. Plötzlich habe ihm einer der Jugendlichen eine Glasflasche gegen den Kopf geschlagen.

Das Opfer brach kurz darauf in seinen Geschäftsräumen zusammen. Reinigungskräfte fanden den Bewusstlosen und riefen einen Rettungswagen. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.

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Wie Sie hier lesen, hat ein psychisch kranker Mann im Zustand einer akuten Psychose am 6. Juni 2011 seine schwangere Ehefrau erstochen. Im Februar hatte er die Frau geheiratet. Ihre 2 Kinder aus früheren Beziehungen werden betreut. Im Mai 2011 hatte sie sich in ein Frauenhaus geflüchtet, weil ihr Mann die Wohnung demoliert hat.
Mit anderen Worten: die Frau, ihre Kinder, und auch der jetzige Täter, ihr Ehemann - und seine Neigung zu Aggressivität -, sind den zuständigen Amtsstellen bekannt gewesen.
Die Tat sei nicht erklärbar, sagte Richter Ehestädt. Damit nimmt er offensichtlich die Amtspersonen, die den Täter kannten, in Schutzt.

Ich sage dazu folgendes:
Die Aggressivität des Täters war den betreuenden Amtspersonen bekannt. Dass diese nicht bemerkt haben sollen, dass es sich um einen psychisch kranken Menschen handelte, ist völlig unglaubhaft. Warum wurde dieser Kranke nicht rechtzeitig behandelt? Vermutlich war der Täter auch dem Sozialpsychiatrischen Dienst (SPD) bekannt. Falls nicht: warum die Amtspersonen, die seine Frau betreuten, nicht den SPD benachrichtigt, um diesem Kranken zu helfen?
In diesem wie in vielen anderen Fällen muss doch einmal gefragt werden: wenn ein schiphrener - also schuldunfähiger - Mann unzureichend behandelt wird, seine Betreuer nicht bemerken, dass er wieder psychotisch wird: wer ist dann Schuld an seiner Tat?
Der Arzt, der ihn unzureichend behandelte?
Seine Betreuer, die angeblich nichts von seiner aufblühenden Psychose bemerkt haben wollen?

Sollten nicht Diejenigen, die dafür bezahlt werden, dass sie dem Kranken helfen und die ihren Job offensichtlich nicht gemacht haben, als schuldig an den Handlungen dieses Schuldunfähigen betrachtet werden und an seiner Stelle bestraft werden?
 

Diese Meldung von einem Vorfall in einem Öffentlichen Verkehrsmittel schildert sehr schön das typische Vorgehen der Polizei.
4 feige Täter schlagen eine hilflose Person brutal zusammen, bringen ihr vor allem Kopfverletzungen bei. Derartige Opfer sind anschließend möglicherweise ihr Leben lang durch einen Hirnschaden behindert, können nicht mehr am Berufsleben teilnehmen oder sind bis an ihr Lebensende pflegebedürftig.
Jeder Arzt weiß, dass eine Gewaltausübung gegen den Kopf und damit das Hirn eines Menschen zum Tod durch Hirnblutung führen kann.
Die Polizei ermittelt jedoch nicht wegen eines Mordversuchs, obwohl jeder Schlag gegen den Kopf eines Menschen den Tod verursachen kann, auch nicht wegen versuchten Todschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung.
Vor deutschen Gerichten muss die Absicht des Täters nachgewiesen werden, das Opfer töten zu wollen. Ist das Opfer tot, kann es vor Gericht nicht mehr Aussagen und der oder die Richter müssen den Angeklagten glauben, dass sie das Opfer natürlich nur verletzen wollten. Im Zweifel wollten sie ihm nur den Schädel zertrümmern, ohne dabei sein Gehirn zu verletzen. Meist wird behauptet, dass dem Opfer nur “ein Denkzettel” verpasst werden sollte - und das Gericht verurteilt die Täter dann zu harmlosen Geldstrafen oder Freizeitarbeiten, falls es sich um Jugendliche handelt.