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Wie Sie hier lesen, hat ein psychisch kranker Mann im Zustand einer akuten Psychose am 6. Juni 2011 seine schwangere Ehefrau erstochen. Im Februar hatte er die Frau geheiratet. Ihre 2 Kinder aus früheren Beziehungen werden betreut. Im Mai 2011 hatte sie sich in ein Frauenhaus geflüchtet, weil ihr Mann die Wohnung demoliert hat. Mit anderen Worten: die Frau, ihre Kinder, und auch der jetzige Täter, ihr Ehemann - und seine Neigung zu Aggressivität -, sind den zuständigen Amtsstellen bekannt gewesen. Die Tat sei nicht erklärbar, sagte Richter Ehestädt. Damit nimmt er offensichtlich die Amtspersonen, die den Täter kannten, in Schutzt.
Ich sage dazu folgendes: Die Aggressivität des Täters war den betreuenden Amtspersonen bekannt. Dass diese nicht bemerkt haben sollen, dass es sich um einen psychisch kranken Menschen handelte, ist völlig unglaubhaft. Warum wurde dieser Kranke nicht rechtzeitig behandelt? Vermutlich war der Täter auch dem Sozialpsychiatrischen Dienst (SPD) bekannt. Falls nicht: warum die Amtspersonen, die seine Frau betreuten, nicht den SPD benachrichtigt, um diesem Kranken zu helfen? In diesem wie in vielen anderen Fällen muss doch einmal gefragt werden: wenn ein schiphrener - also schuldunfähiger - Mann unzureichend behandelt wird, seine Betreuer nicht bemerken, dass er wieder psychotisch wird: wer ist dann Schuld an seiner Tat? Der Arzt, der ihn unzureichend behandelte? Seine Betreuer, die angeblich nichts von seiner aufblühenden Psychose bemerkt haben wollen?
Sollten nicht Diejenigen, die dafür bezahlt werden, dass sie dem Kranken helfen und die ihren Job offensichtlich nicht gemacht haben, als schuldig an den Handlungen dieses Schuldunfähigen betrachtet werden und an seiner Stelle bestraft werden? |