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Wer als Richter ein Gutachten dahingehend überprüfen möchte, ob es stichhaltig ist oder innere Widersprüche aufweist (oder überflüssige Passagen enthält), kann bei mir ein entsprechendes Gutachten in Auftrag geben.

Wer als Strafrechtsanwalt an einem Schuldfähigkeitsgutachten oder Prognosegutachten zweifelt und wissen möchte, ob es Angriffspunkte hat und wo diese liegen, kann bei mir kurzfristig eine Stellungnahme dazu in Auftrag geben.

Ich betrachte es als eine Realisierung der Waffengleichheit vor Gericht, das jede Partei die gleiche Kompetenz nutzen kann.

Bei der derzeitiger Verschlechterung der Qualifikation psychiatrischer Sachverständiger durch das neue Prüfungsrecht der Landesärztekammern ist leider immer häufiger mit handwerklich schlechten und fehlerbehafteten Gutachten zu rechnen.

Wer im Kollegenkreis Interesse hat, die E-Mail-Adresse

eigener.Name@forensischer-psychiater.de

zu nutzen, wende sich bitte an mich.

Wer am Ausbau dieser Seite zur Vermittlung forensischer Psychiater an Gerichte interessiert sein sollte, wende sich ebenfalls an mich:

Thomas.Gabbert@forensischer-psychiater.de

 

Kontakt:

Dr. Th. Gabbert

Link:

psychoanalytische Gutachten

 

verantwortlich: Dr. med Th. Gabbert, Spinozastr. 15, 12163 Berlin