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Wer als Richter ein Gutachten dahingehend überprüfen möchte, ob es stichhaltig ist oder innere Widersprüche aufweist (oder überflüssige Passagen enthält), kann bei mir ein entsprechendes Gutachten beauftragen.
Wer als Strafrechsanwalt an einem Schuldfähigkeitsgutachten oder Prognosegutachten zweifelt und wissen möchte, ob es Angriffspunkte hat und wo diese legen, kann bei mir kurzfristig eine Stellungnahme dazu in Auftrag geben.
Ich betrachte es als eine Realisierung der Waffengleichheit vor Gericht, das jede Partei die gleiche Kompetenz nutzen kann.
Bei der derzeit schlechten Qualifikation der Ärzte mit dem Schwerpunkt forensischer Psychiater ist leider immer häufiger mit handwerklich schlechten und fehlerbehafteten Gutachten zu rechnen. |