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 Fall Lubitz Faktenunterdrückung

Was der Öffentlichkeit im Fall des Todespiloten Andreas L.
womöglich verheimlicht wird

Die These der Medien

Der Öffentlichkeit wird durch die Presse und die anderen Medien der Eindruck vermittelt, es werde alles getan, um den Fall aufzuklären, um die Ursachen für diese Flugzeugkatastrophe herauszubekommen. Dafür werde auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Copiloten Andreas Lubitz verzichtet. Dieser Eindruck täuscht aus meiner Sicht, vielleicht soll er auch täuschen.

Es wurde von Beginn an, seit der ersten Pressekonferenz des französischen Staatsanwalts, die These verbreitet, der Copilot habe das Flugzeit willentlich und bewusst gegen den Berghang gesteuert, um sich umzubringen, und habe dies langfristig geplant. Und seitdem wurden nur Fakten veröffentlicht, die diese These stützen. Fakten, die dem widersprechen könnten, wurden möglicherweise unterdrückt, falls es diese gibt.

Der forensische Psychiater ist nun darauf trainiert, auch das zu sehen, was nicht gesagt oder geschrieben oder gezeigt wird. Deshalb möchte ich einmal darauf hinweisen, welche Informationen nicht an die Öffentlichkeit gegeben wurden.

Der Abschiedsbrief

Ein Depressiver, der langfristig seinen Suizid plant, hinterlässt in der Regel einen Abschiedsbrief. Seine Wohnung und die seiner Eltern ist durchsucht worden, ein Abschiedsbrief wurde angeblich nicht gefunden. In diesem Fall hätte der Suizidant sogar die Möglichkeit gehabt, seinen Entschluss über den Stimmenrecorder, der ja sofort gefunden wurde, 7 Minuten lang zu begründen. Das hat er angeblich nicht getan.

Dieses Nichtbegründen des Selbstmordes und Mordes an 149 anderen Menschen muss einen Grund haben. Niemand ermordet 149 Menschen und zusätzlich sich selbst ohne einen Grund – sei dieser plausibel oder nicht.
Wenn keine Erklärung dafür gefunden werden kann, dass der Täter seinen Suizid sowie seinen Massenmord nicht, weder mündlich noch schriftlich, begründet hat, und - wie in diesem Fall - gar nichts dazu sagt, dann widerspricht das aus meiner Sicht der These, dass dieses Vorgehen langfristig von einem Depressiven geplant war.
Oder andersherum: wenn ein Mensch eine derartige Tat ohne Begründung begeht, spräche das dafür, dass es sich um eine spontane Aktion handelt, die er sich selbst nicht erklären kann. So etwas kennen wir von schizophrenen Tätern, die sich fremdgesteuert fühlen. Diese tun dann etwas, was sie selbst gar nicht wollen und können sich nicht gegen diese Fremdbestimmung wehren.

Die Diagnosen und die Medikation

Bei der Durchsuchung seien Krankschreibungen von Ärzten gefunden worden.

Im Allgemeinen schreibt ein behandelnder Arzt seinen Patienten nicht nur arbeitsunfähig, sondern verordnet ihm auch eine Anwendung oder eine Medikation. Sein Auftrag besteht ja darin, die Krankheit des Patienten zu behandeln. In diesem Fall ist bisher nichts über die Behandlung des Herrn L. gefunden worden. Welche Medikamente in den Wohnungen gefunden wurden, die ihm zuzuordnen sind, darüber ist nichts veröffentlicht worden.

Aus diesen Medikamenten könnte der Fachmann Rückschlüsse über die Erkrankung ziehen. Auch der Grund für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der der Krankenkasse ja mitgeteilt werden muss, wurde bisher in der Presse verschwiegen.

Diagnosen sind zwar keine Tatsachen, sondern Hypothesen des Arztes und unterliegen damit dem Autorenschutz der Ärzte. Aber es könnten ja die Diagnosen der Ärzte und deren Medikation mitgeteilt werden, ohne die Namen der jeweiligen Ärzte zu nennen.

Da diese Fakten aufgrund der Hausdurchsuchungen bekannt sein müssen, werden sie offensichtlich bewusst verschwiegen. Das muss selbstverständlich einen Grund haben. Möglicherweise könnten diese Fakten der Hypothese widersprechen, dass diese Tat langfristig von einem Depressiven geplant war.
Möglicherweise würde die Öffentlichkeit staunen, wenn sie wüsste, wie viele verschiedene und welche Medikamente dem Herrn Lubitz verschrieben wurden. Möglicherweise wollte er sich mit diesen Medikamenten fit machen für seinen Dienst und nahm versehentlich eine Dosierung und Kombination, die fatale Folgen auf seinen Bewusstseinszustand hatte? Möglicherweise wurde er von seinen Ärzten auch ungenügend über die Nebenwirkungen der ihm verordneten Medikamente belehrt. Da er von mehreren Ärzten behandelt wurde, weiß der eine Arzt erfahrungsgemäß oft nicht, was der Kollege ihm verordnet hat und kann den Patienten gar nicht über die Wirkungen und Nebenwirkungen von Kombinationen verschiedener Präparate aufklären.

Einsatzzeiten

Die Presse hat auch nicht die Einsatszeiten des Todespiloten recherchiert oder veröffentlicht. Es könnte schließlich der Verdacht nageliegen, dass Herr L. zum Zeitpunkt des Vorfalls übermüdet war. Schließlich wäre es nicht das erste Mal, dass so etwas passiert. Aber wie oft und wie lange er in den letzten Wochen vor der Tat Einsätze hatte, darüber schweigt sich die Presse aus.

Schlussfolgerung: der Grund für das Verschweigen von Fakten

Den Ermittlungsbehörden sind mit Sicherheit Fakten zur Diagnose und zur Medikation des Todespiloten bekannt, die nicht veröffentlicht werden. Möglicherweise sind auch schriftliche Äußerungen, wie ein Abschiedsbrief oder anderen Mitteilungen, beispielsweise im Internet, bekannt, die nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden, weil der Eindruck vermittelt werden und aufrecht erhalten werden soll, es handele sich um die Tat eines Depressiven.

Tatsächlich wäre auch Anderes denkbar. In Deutschland wird bei jedem Kapitaldelikt – und hier handelt es sich um 149-fachen Mord – überprüft, ob der Täter schuldfähig war. Es gibt psychische Krankheiten oder Zustände, die die Einsichtsfähigkeit oder die Steuerungsfähigkeit (die Fähigkeit, entsprechend vorhandenen Einsichten zu handeln) eines Straftäters zum Zeitpunkt der Begehung einer Tat aufheben können. Diese Voraussetzungen für das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein der Schuldfähigkeit zu prüfen, wäre Aufgabe des forensischen Psychiaters.

Möglicherweise soll in diesem Fall in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck erweckt werden, dass ein psychisch Kranker, dessen Steuerungsfähigkeit oder dessen Einsichtsfähigkeit aufgehoben war, als Flugkapitän bzw. Copilot eingesetzt werden könne, oder dass die behandelnden Psychiater eine derartige Erkrankung übersehen oder gedeckt haben. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fähigkeiten, die Ehrlichkeit und die Unbestechlichkeit der Ärzteschaft sowie in die Gesundheit von Flugzeugpiloten stände auf dem Spiel.

Dr. med. Thomas Gabbert,

Berlin, den 6.4.2015

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