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Ich bin von 1987 bis Juli 2011 hauptamtlich als psychiatrischer Gutachter im Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin (Leitung derzeit: Prof. Tsokos) tätig gewesen, Dienstaufgabe war die Erstellung psychiatrischer Gutachten für die Berliner Strafgerichte. Ich habe in dieser Zeit jährlich über 50 schriftliche Gutachten und ca. 100 mündliche Gutachten erstattet, da die Gerichte nicht in jedem Fall ein schriftliches Gutachten für erforderlich halten.
Dienstliche Fragestellungen betrafen überwiegend die Schuldfähigkeit von psychisch kranken Rechtsbrechern, aber auch deren Verhandlungsfähigkeit und Haftfähigkeit. Gelegentlich ging es in Verfahren gegen Ärzte auch um unterlassene Hilfeleistung oder Behandlungsfehler im psychiatrischen Bereich (z.B. Falschbehandlung in psychiatrischen Kliniken). Einzelheiten dazu hier.
Nun befinde ich mich im Ruhestand und stelle meine Erfahrungen für Beratung - auch von Strafverteidigern - zur Verfügung und zur Erstattung von Gutachten zur Frage der Plausibilität von Gutachten, ihrer Vollständigkeit und inneren Logik und der Frage, ob und in wie weit Entschädigungsanträge von Sachverständigen begründet sind oder beispielweise auch nicht erforderlich gewesene Aktivitäten berechnet wurden. Hierduch möchte ich dazu beitragen, die Qualität von psychiatrischen Gutachten zu verbessern, die durch bestimmte Gepflogenheiten bei der Vergütung von Sachverständigen in Frage gestellt ist. So berechnen die Berliner Strafgerichte den erforderlichen Zeitaufwand nach der Seitenzahl des schriftlichen Gutachtens, was die Sachverständigen natürlich dazu verführt, ihre Gutachten möglichst in die Länge zu ziehen, das Ergebnis des Gutachtens ausführlich zu diskitieren und schließlich zu einem nicht eindeutigen Schluss zu kommen. Es wird also nicht Qualität vergütet, sondern Quantität und Unentschlossenheit.
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