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 Der forensische Psychiater

Dr. med. Thomas Gabbert

Medizinaldirektor i.R.

Arzt für Neurologie und Psychiatrie
 - Psychotherapie. Psychoanalyse -

Genehmigung drch ÄK Berlin

 

Aktuelles

Die Bezeichnung “Forensischer Psychiater” ist inzwischen von allen Landesärztekammern als Schwerpunktbezeichnung eingeführt worden.

Die Vergabe dieser neu eingeführten Schwerpunktbezeichnung ist allerdings an eine Prüfung geknüpft, für die keine Prüfer zur Verfügung stehen, die diese Bezeichnung bereits führen.

Für die Schwerpunktbezeichnung “Forensischer Psychiater” sind laut Musterweiterbildungsordnung, die in allen Bndesländern umgesetzt wurde, keine mündlichen Gutachten vorgesehen. Der Arzt, der diese Bezeichnung erwirbt, ist sozusagen einem Chirurg gleichzustellen, der nie im Operationssaal gestanden hat. Eine für den Praktiker wie mich eine sehr seltame Richtlinie für die Vergabe einer Bezeichnung.

Wer “Forensische Psychiatrie” als Schwerpunktbezeichnung führt, muss also nicht ein einziges mündliches Gutachten erstattet haben, verfügt über keine Erfahrungen in dieser Tätigkeit.

Ich bin von 1987 bis Juli 2011 hauptamtlich als psychiatrischer Gutachter im Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin (Leitung derzeit: Prof. Tsokos) tätig gewesen, Dienstaufgabe war die Erstellung psychiatrischer Gutachten für die Berliner Strafgerichte. Ich habe in dieser Zeit jährlich über 50 schriftliche Gutachten und ca. 100 mündliche Gutachten erstattet, da die Gerichte nicht in jedem Fall ein schriftliches Gutachten für erforderlich halten.

Dienstliche Fragestellungen betrafen überwiegend die Schuldfähigkeit von psychisch kranken Rechtsbrechern, aber auch deren Verhandlungsfähigkeit und Haftfähigkeit. Gelegentlich ging es in Verfahren gegen Ärzte auch um unterlassene Hilfeleistung oder Behandlungsfehler im psychiatrischen Bereich (z.B. Falschbehandlung in psychiatrischen Kliniken). Einzelheiten dazu hier.

Nun befinde ich mich im Ruhestand und stelle meine Erfahrungen für Beratung - auch von Strafverteidigern - zur Verfügung und zur Erstattung von Gutachten zur Frage der Plausibilität von Gutachten, ihrer Vollständigkeit und inneren Logik und der Frage, ob und in wie weit Entschädigungsanträge von Sachverständigen begründet sind oder beispielweise auch nicht erforderlich gewesene Aktivitäten berechnet wurden. Hierduch möchte ich dazu beitragen, die Qualität von psychiatrischen Gutachten zu verbessern, die durch bestimmte Gepflogenheiten bei der Vergütung von Sachverständigen in Frage gestellt ist. So berechnen die Berliner Strafgerichte den erforderlichen Zeitaufwand nach der Seitenzahl des schriftlichen Gutachtens, was die Sachverständigen natürlich dazu verführt, ihre Gutachten möglichst in die Länge zu ziehen, das Ergebnis des Gutachtens ausführlich zu diskitieren und schließlich zu einem nicht eindeutigen Schluss zu kommen. Es wird also nicht Qualität vergütet, sondern Quantität und Unentschlossenheit.

 

Haben Sie Fragen dazu?

Sind Sie unzufrieden mit einer psychiatrischen Begutachtung und suchen einen kritischen Psychiater zur Erstattung eines Plausibilitätsgutachtens? Wollen Sie ein Gutachten aufgrund von Mängeln anzweifeln oder sind Sie mit dem Umfang des Gutachtens nicht einverstanden?

Dann wenden sie sich per E-Mail an mich:

Information@forensischer-psychiater.de

Ich berate Sie zunächst kostenfrei und erhebe erst Gebühren, wenn die Erstattung eines Plausibilitätsgutachtens Aussicht auf Erfolg hat. Deshalb überlassen Sie es am besten Ihrem Rechtsbeistand, dies mit mir zusammen abzuklären. Formale Gutachtenaufträge nehme ich nur über Ihren Rechtsbeistand an.

Auf den folgenden Seiten können Sie Aufsätze von mir aus der jüngsten Zeit lesen. Ich packe gern bisher unbearbeitete Themen an.

Im ersten geht es darum, die psychoanalytische Narzissmustheorie in der forensischen Psychiatrie anzuwenden.

Im zweiten postuliere ich eine physiologische Schuldreaktion, was zu grundsätzlichen Umbewertung gesellschaftlicher Fragen führt.